Landshut

Stadt vor Arbeitsgericht erfolgreich

Klage von Weinmayr abgewiesen, Anwalt kündigt umgehend Berufung vor Landesarbeitsgericht an


Stefanje Weinmayr, Leiterin des Skulpturenmuseums, mit ihren Anwälten Andreas Feuersinger (links) und Benno Ziegler.

Stefanje Weinmayr, Leiterin des Skulpturenmuseums, mit ihren Anwälten Andreas Feuersinger (links) und Benno Ziegler.

Von Uli Karg

Die Kammer Landshut des Arbeitsgerichts Regensburg beschäftigte sich mit der Klage von Stefanje Weinmayr, der Leiterin des Skulpturenmuseums, gegen ihre Arbeitgeberin, die Stadt Landshut. Die Stadt hatte zuvor eine von Dr. Michael Städler, Richter am Arbeitsgericht, im April vorgeschlagene Mediation in Form eines Güterichterverfahrens abgelehnt und eine Abweisung der Klage beantragt. Diesem Antrag ist die Kammer gefolgt. Weinmayrs Anwalt Benno Ziegler kündigte daraufhin umgehend Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Nürnberg an: "Das Arbeitsgericht Landshut ist nur eine Zwischenstation."

Wie berichtet klagt Stefanje Weinmayr auf Beschäftigung gemäß ihrer Arbeitsplatzbeschreibung aus dem Jahr 2010 (und somit auf Beschäftigung frei von fachlicher Weisung) sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro wegen Mobbings durch ihre Vorgesetzten Dr. Franz Niehoff, Leiter der städtischen Museen, und Hauptamtsleiter Andreas Bohmeyer. Weinmayr ist Niehoff unterstellt, seit Oberbürgermeister Alexander Putz im Sommer 2017 verfügt hatte, das Skulpturenmuseum (das dem Werk des Bildhauers Fritz Koenig gewidmet ist) in die städtischen Museen einzugliedern.

Mit ihrer Klage will Weinmayr außerdem erreichen, dass sie dem Einflussbereich von Niehoff und Bohmeyer entzogen wird. Während der knapp einstündigen, Sitzung konkretisierte Benno Ziegler die Vorwürfe seiner Mandantin noch einmal: Verletzung der persönlichen Integrität und Qualifikation, Diskreditierung in der Öffentlichkeit, Abschneiden von Informationen, die die Belange des Skulpturenmuseums betreffen. Zuletzt, so Ziegler, habe Weinmayr von Niehoff Anweisung erhalten, zu inventarisieren - eine Arbeit die bereits durch Studenten und wissenschaftliche Hilfskräfte erledigt worden sei. "Was Frau Weinmayr früher an Studenten delegiert hat, soll nun ihre Arbeit sein." Die Stadt, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Stephan Weiß, bestreitet einen Anspruch auf weisungsfreie Beschäftigung. Zudem seien Weinmayrs Vorgesetzte nicht verantwortlich für ihre fachärztlich attestierte psychische Erkrankung.

Richter Städler bekräftigte eingangs der Sitzung nochmals, dass das Gericht den Weg einer gütlichen Einigung zur Verfügung stelle, um den Streit "auf Augenhöhe" zu beenden. Ansonsten stehe eine Weiterbeschäftigung (mit zu erwartenden "Reibungsverlusten") oder eine Trennung der beiden Parteien im Raum. Benno Ziegler begrüßte den Vorschlag einer gütlichen Einigung, eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses komme für seine Mandantin nicht in Frage. "Sie ist die Fritz-Koenig-Spezialistin weltweit." Zudem hätte Weinmayr bis zum Jahr 2016 nur beste Zeugnisse von Hauptamtsleiter Bohmeyer, der als Vertreter der Stadt an der Sitzung teilnahm, ausgestellt bekommen. "Ich hatte auch keinen Grund, ihr schlechte Zeugnisse auszustellen", sagte Bohmeyer. "Ich habe ihr immer überdurchschnittliche Bewertungen gegeben." Wie es aus dieser Situation der fachlichen Wertschätzung dazu kommen konnte, dass Bohmeyer ein Jahr später Weinmayr deutlich zu verstehen gab, sie solle die Verwaltung verlassen, wurde nicht erörtert. Es sei jedoch schwierig, meinte Stephan Weiß, "wenn man sagt, dass man ein Güterichterverfahren will, gleichzeitig aber immer wieder persönliche Vorwürfe kommen." Es seien nun mal "massivste Verletzungen des Persönlichkeitsrechts" erfolgt, antwortete Benno Ziegler. "Das kann man nicht so stehenlassen." Seine Mandantin wolle eine "Entzerrung der Konstellationen".

Zu einer Verdichtung der Konstellation war es wiederum durch die Museumszusammenlegung gekommen. Ausgangspunkt dafür sei ein Gutachten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands (vom Januar 2017) gewesen, so Andreas Bohmeyer, in dem eine Zusammenlegung aufgrund von Synergieeffekten empfohlen worden sei. "Wenn hier Empfehlungen ausgesprochen werden, werden wir dem nachkommen." Er glaube nicht, dass die Stadt bereit sei, diese Zusammenlegung "in irgendeiner Form" zurückzunehmen. Wenn dieses Beispiel nämlich Schule mache, könne die Stadt keine Umstrukturierungen mehr vornehmen, um effizienter zu werden.

Was Bohmeyer nicht erwähnte: Der Kommunale Prüfungsverband wies darauf hin, im Falle einer Organisationsänderung die Mitarbeiter aktiv zu beteiligen und Veränderungsprozesse "nur im Konsens" einzuleiten.

Eine Begründung der Ablehnung von Weinmayrs Klage lag bis Redaktionsschluss nicht vor.

Hauptamtsleiter Andreas Bohmeyer mit Dr. Stephan Weiß, der die Interessen der Stadt vertritt.

Hauptamtsleiter Andreas Bohmeyer mit Dr. Stephan Weiß, der die Interessen der Stadt vertritt.