Landshut

„Eine einmalige Chance“

Weinmayr gegen Stadt: Arbeitsrichter empfiehlt gerichtsnahe Mediation


Stefanje Weinmayr mit ihren Anwälten Andreas Feuersinger (links) und Benno Ziegler.

Stefanje Weinmayr mit ihren Anwälten Andreas Feuersinger (links) und Benno Ziegler.

Von Uli Karg

Der Gütetermin zwischen der Stadt Landshut und Stefanje Weinmayr, der Leiterin des Skulpturenmuseums, endete mit dem Hinweis von Dr. Michael Städler, Richter am Arbeitsgericht, auf eine "fantastische, einmalige Chance": die Inanspruchnahme eines Güterichters, der in einer Mediation eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung herbeiführen könne. Die Anwälte beider Seiten zeigten sich hierfür aufgeschlossen. Weinmayrs Anwalt Benno Ziegler schlug als Zwischenlösung bis zum Abschluss des Güterichterverfahrens vor, dass Weinmayr als Leiterin des Skulpturenmuseums direkt Oberbürgermeister Alexander Putz unterstellt werden soll.

Mit der Klage gegen die Stadt will Stefanje Weinmayr erreichen, wieder gemäß ihrer Arbeitsplatzbeschreibung von 2010 beschäftigt zu werden; damals war sie noch dem Hauptamt unter Stadtdirektor Andreas Bohmeyer direkt zugeordnet. Nachdem das Skulpturenmuseum im vergangenen Jahr durch OB Putz den städtischen Museen unter Leitung von Dr. Franz Niehoff untergeordnet wurde, habe Weinmayr im Januar diesen Jahres eine neue Arbeitsplatzbeschreibung erhalten. Seitdem, so Ziegler, sei seiner Mandantin jegliche Möglichkeit des Gestaltens im Skulpturenmusem, dessen Leiterin sie immer noch sei, genommen.

"Das Kernproblem ist nicht die Zuordnung des Skulpturenmuseums zum Hauptamt oder zu den städtischen Museen", sagte Ziegler. Kernproblem der Auseinandersetzung sei vielmehr der Umstand, dass seine Mandantin "faktisch keine Arbeit mehr" habe. Natürlich sei man an einer Lösung interessiert - "wir müssen das nicht bis vors Bundesarbeitsgericht durchstreiten". Aktuell sei es jedoch so, dass Weinmayr keine Selbstständigkeit mehr habe: "Sie schaut zu, wie das Museum komplett neu strukturiert wird, ohne dass sie daran mitwirken kann. Ein Museum, das sie zusammen mit dem Künstler Fritz Koenig aufgebaut hat." Dies habe nichts mit den generellen Umstrukturierungen der Landshuter Museumslandschaft zu tun. Ziegler:"Es wäre töricht, sich dagegen zu wehren." Wenig hilfreich sei es jedoch, wenn Stadtdirektor Andreas Bohmeyer seiner Mandantin rate, sie solle endlich abhauen. "Auf der Gegenseite steht nicht ein amerikanischer Paketdienstleister, sondern die Stadt Landshut."

Dr. Stephan Weiß, der die Stadt Landshut vertrat, keilte prompt zurück: "Bleiben Sie mal bei der Wahrheit." Von der Stadt sei ein Gesprächstermin avisiert gewesen, Weinmayr habe dann jedoch zurückgezogen. "Wir haben mehrere Terminvorschläge unterbreitet. Daraufhin kam die Klage. Soweit zur Frage, ob man sich einigen will." Was die Aussage Bohmeyers betrifft, wonach Weinmayr endlich abhauen solle, sagte Weiß, dass Bohmeyer dies einerseits nicht in beruflichen Zusammenhängen gesagt habe, andererseits auch nicht als Vorgesetzter Weinmayrs, der mittlerweile Franz Niehoff sei. Benno Ziegler bemühte daraufhin das Organigramm der städtischen Verwaltung um klarzustellen, dass Bohmeyer als Leiter des Hauptamts, dem die städtischen Museen angehören, nach wie vor auch Vorgesetzter von Weinmayr sei. Zudem sei die Äußerung am Rande einer Sitzung der Koenig-Stiftung gefallen, die ein beruflicher Termin Weinmayrs gewesen sei.

Richter Michael Städler verfolgte die Auseinandersetzung ebenso interessiert wie geduldig und befand dann, dass sie prädestiniert für ein Güterichterverfahren sei: "Ein Güterichter ist ein sehr erfahrener Arbeitsrichter, der auch die Möglichkeit hat, Einzelgespräche zu führen. Das ist eine Chance, die man sich nicht nehmen lassen sollte."

Skeptisch zeigte sich zunächst Stefan Weiß als Anwalt der Stadt: "Man hat nicht das Gefühl, dass man an einem Kompromiss interessiert ist. Hier wird einseitig mit der Brechstange eine Entscheidung forciert." Nichtsdestotrotz: "Wir können uns jederzeit zusammensetzen." Die Stadt, von der kein Vertreter zum Gütetermin erschienen war, hat Weinmayr bereits vorgeschlagen, sie temporär freizustellen. Ein Vorschlag, den Richter Städler für die Dauer eines Verfahrens ebenso vernünftig fand, wie Zieglers Vorschlag, Weinmayr fürs Erste dem Einfluss von Bohmeyer und Niehoff zu entziehen und sie direkt Oberbürgermeister Putz zu unterstellen.

Im Namen seiner Mandantin teilte Benno Ziegler bereits mit, dass man einem Güterichterverfahren aufgeschlossen gegenüber stehe. Eine Freistellung sei nicht nötig, da es Weinmayr gerade um eine vertragsgemäße Beschäftigung gehe. Bis eine dauerhafte Lösung gefunden sei, könne die Situation durch eine vorläufige Neuordnung der Museumsorganisation innerhalb der kommenden drei Wochen entspannt werden. Um zeitgleich die Spannungen zwischen Weinmayr, Bohmeyer und Niehoff zu entschärfen, solle seine Mandantin im Zeitraum des Güteverfahrens direkt an den OB berichten. Eine weisungsbezogene Zuordnung von Weinmayr unter Bohmeyer und Niehoff soll währenddessen ausgesetzt werden. Der Lösungsprozess soll zudem von der Landesstelle für nichtstaatliche Museen beim Kultusministerium als unabhängige Fachstelle begleitet werden.

Beide Parteien haben bis zum 11. Mai Zeit, gegenüber dem Arbeitsgericht zur Möglichkeit eines Güterichterverfahrens Stellung zu nehmen.

Dr. Stephan Weiß von der Kanzlei Eversheds Sutherland vertrat die Interessen der Stadt Landshut.

Dr. Stephan Weiß von der Kanzlei Eversheds Sutherland vertrat die Interessen der Stadt Landshut.