Landshut

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Koenig-Stiftung: In Sachen Vorstandspersonalie tut sich wieder was


Robert Brannekämper (Zweiter von links) mit Dr. Thomas Goppel, dem Vorsitzenden des Landesdenkmalrats, bei einem Ortstermin in G

Robert Brannekämper (Zweiter von links) mit Dr. Thomas Goppel, dem Vorsitzenden des Landesdenkmalrats, bei einem Ortstermin in Ganslberg im Januar. Dabei: die Stadträte und Stiftungsvorstände Helmut Radlmeier (links) und Dr. Maria Fick.

Von Uli Karg

Es bleibt kompliziert in Sachen Koenig-Stiftung. Zuletzt war es im April um eine Vorstandspersonalie gegangen, in der sich einmal mehr der Konflikt zwischen Stiftungsvorstand samt -geschäftsführer und den Vorständen aus dem Kreis des Stadtrats manifestierte. Letztere hatten den Münchner CSU-Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper in den Vorstand gewählt. Dabei ging es um die Frage, ob das Vorschlagsrecht für den Kandidaten beim "Stadt-Lager" oder beim "Stifter-Lager" der Stiftung liegt - oder doch beim Stadtrat.

OB Alexander Putz, der auch Stiftungsvorsitzender ist, hat den Vorgang daraufhin der Regierung von Niederbayern als Rechtsaufsicht zur Prüfung vorgelegt. Die teilte mit, dass die Wahl Brannekämpers nicht satzungskonform war. Daraufhin landete die Sache beim Wissenschaftsministerium.

Jetzt heißt es von Seiten der Regierung: Brannekämpers Wahl bleibt unwirksam. Jedoch aus diametral anderen Gründen als ursprünglich festgestellt.

Es zeigt sich: Die Satzung ist nur bedingt tauglich

Gezeigt hat der Fall bislang vor allem eines: Die Satzung der Koenig-Stiftung ist für ein geordnetes Nachbesetzungsverfahren untauglich. Konkret geht es um den elften Vorstandssitz. Diesen hatte der Stifter Fritz Koenig als gesetzter Vorsitzender inne. Nach Koenigs Tod wurde Dr. Corinna Thierolf (Pinakothek der Moderne) im März 2017 auf Vorschlag des stellvertretenden Vorsitzenden Prof. Reinhold Baumstark in den Vorstand gewählt - den sie jedoch kurz darauf wieder verließ. Der Sitz blieb monatelang vakant, bis Brannekämper am 2. März 2018 gewählt wurde.

Zuvor hatte es bereits einen erfolglosen Versuch dieser Wahl gegeben. Stadtdirektor Andreas Bohmeyer, der zwar kein Mitglied des Vorstands ist, aber seit Jahren an dessen Sitzungen teilnimmt, hatte damals klargestellt, dass nur das "Stifter-Lager" (dem auch Baumstark angehört) einen Kandidaten für den vakanten Sitz benennen könne. Nach der Wahl Brannekämpers waren Putz und Bohmeyer der Ansicht, dass der Sitz zum "Stadt-Lager" gehöre. Von der Regierung wollten sie wissen, ob für die Wahl eine Zustimmung des Stadtrats nötig sei. Die Regierung wiederum stellte daraufhin fest, dass der elfte Sitz dem "Stifter-Lager" zuzurechnen sei und Brannekämpers Wahl daher ungültig sei.

Nachdem das Ministerium eingeschaltet wurde, heißt es nun von Regierungsseite: Die Wahl Brannekämpers ist immer noch ungültig. Allerdings deshalb, weil der vakante Sitz dem "Stadt-Lager" zuzurechnen sei. Die Stadt müsse die Nachbesetzung daher auch regeln.

Eingeschaltet wurde das Wissenschaftsministerium im April vom Münchner Gesellschaftsrechtler Georg Fischer-Brunkow. Aus dem Kreis der fünf Vorstände, die Brannekämper gewählt hatten, war er mit einer Stellungnahme zur Rechtmäßigkeit der Wahl beauftragt worden. Da die erste Einschätzung der Regierung von Niederbayern nach Fischer-Brunkows Auffassung nicht stichhaltig gewesen sei, stellte er Antrag beim Ministerium, die Regierung anzuweisen, dass die Wahl Brannekämpers "satzungsgemäß und rechtmäßig" war. Zur nun erfolgten Nachjustierung der Regierung sagt Fischer-Brunkow: "Das Verhalten der Regierung ist weder in der Sache noch juristisch nachvollziehbar." Über weitere Schritte werde in den nächsten Tagen befunden.

Alexander Putz sagt auf LZ-Anfrage, dass die Satzung der Koenig-Stiftung "nicht in allen Details von ausreichender Klarheit ist und in vielen Punkten überarbeitet werden muss". Nichtsdestotrotz sei klar, dass ein neues Vorstandsmitglied nicht automatisch aus dem Vorstand heraus nominiert und gewählt werden dürfe. "Da gibt es klare Regularien, die sich in der Geschäftsordnung des Landshuter Stadtrats finden." Konkret: Der elfte Sitz, der dem "Stadt-Lager" zuzuordnen ist, sei auf Vorschlag und Wahl des Stadtrats zu besetzen. Nach Hare-Niemeyer liege das Vorschlagsrecht bei einer Fraktion. In diesem Fall müsste das Los zwischen CSU, Freien Wählern und der Ausschussgemeinschaft entscheiden. Eines, sagt Putz, müsse dabei aber auch klar sein: "Ein von der Stadt benanntes Vorstandsmitglied sollte auch die Interessen der Stadt vertreten."

Brannekämper ist kein Liebling der Stadtspitze

Problematisch wurde der Fall letztlich deshalb, weil Brannekämper nicht einstimmig gewählt wurde. Ansonsten, so ist zu hören, hätte die Wahl wohl niemand beanstandet. Nicht gewählt wurde Brannekämper vom Stiftungsvorsitzenden Alexander Putz und seinem Stellvertreter Prof. Reinhold Baumstark.

Ungeachtet der Tatsache, dass dies mit Verfahrensfragen begründet wird, dürfte ein Vorfall vom November 2017 bei dieser Ablehnung keine ganz unwesentliche Rolle gespielt haben - Brannekämper war den zwei Vorsitzenden damals als Mitglied des Landesdenkmalrats gehörig in die Parade gefahren. Dabei ging es um eine von der Stiftung in Auftrag gegebene Versteigerung von Möbelstücken aus Koenigs Anwesen in Ganslberg. Brannekämper teilte daraufhin mit, dass er mit Entsetzen wahrgenommen habe, wie "das privateste und intimste Mobiliar dieses grandiosen bayerischen Künstlers aus Schlaf- und Sterbezimmer, aus Wirkungsstätte und Lebensmittelpunkt verscherbelt wird". Nachdem die Versteigerung gestoppt war, sagte Brannekämper, dass es bei Stadt und Stiftung erst durch die Berichterstattung und die Initiative des Landesdenkmalrats zur "nötigen Sensibilisierung" dafür gekommen sei, wie man mit Ganslberg umgehen sollte. Es ist davon auszugehen, dass er sich mit diesen Aussagen in Landshut nicht nur Freunde gemacht hat.