Freispruch zweiter Klasse

Amtsgericht Cham kann Drogendeals nicht beweisen


Das Schöffengericht nimmt sich viel Zeit und spricht den Angeklagten dann frei.

Das Schöffengericht nimmt sich viel Zeit und spricht den Angeklagten dann frei.

Selten ist es bei einem Prozess vor dem Schöffengericht Cham so knapp wie beim Verfahren gegen einen 32 Jahre alten Südeuropäer. Dem wird Drogenhandel in zwei Fällen zur Last gelegt und die Indizien scheinen auf den ersten Blick stichhaltig. Immerhin hat ein bereits verurteilter Drogenkäufer Geld auf sein Konto überwiesen. Doch im Lauf der Verhandlung bröckelt die Anklage und am Ende verlässt der Industriemechaniker mit einer weiterhin blütenweißen Weste den Gerichtssaal.

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