Vor dem Schöffengericht
Haarscharf am Knast vorbei
3. März 2020, 15:01 Uhr aktualisiert am 4. März 2020, 19:36 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Drogen an Minderjährige zu verticken, ist, selbst wenn es sich "nur" um Marihuana handelt, alles andere als ein Kavaliersdelikt. Dass ein 35 Jahre alter Koch, der genau das getan hat, nicht ins Gefängnis muss, hat er der temporären "Vergesslichkeit" des Hauptbelastungszeugen zu verdanken.
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