Amtsgericht Cham

Drogen-Verfahren eingestellt


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Ein  Koch soll an Minderjährige Drogen verkauft haben. So ganz beweisen konnte das die Staatsanwaltschaft nicht, weshalb das Verfahren eingestellt wurde.

Messengerdienste sind oft die wichtigsten Zeugen für die Polizei,wenn es um die Aufklärung von Drogendelikten geht. Finden sich keine Chats auf den Handys der Verdächtigen, wird es schwierig bis unmöglich, Käufern und Verkäufern etwas gerichtsfest nachzuweisen. Wie ein Fall vor dem Schöffengericht in Cham am Dienstag einmal mehr bestätigt hat.

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