Vor dem Schöffengericht

Handel nicht nachweisbar

97 Gramm Marihuana zu Hause: Bewährung


Eine Bewährungsstrafe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln kassierte ein 34-Jähriger vor dem Schöffengericht in Cham.

Eine Bewährungsstrafe wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln kassierte ein 34-Jähriger vor dem Schöffengericht in Cham.

Drogen selbst zu konsumieren, ist das eine. Damit Handel zu treiben, das andere. Für Zweiteres sieht der Gesetzgeber lange Haftstrafen vor, bei Ersterem kommen Verurteilte glimpflicher davon. Doch auch wenn ihm der Verkauf von Marihuana letztlich nicht zweifelsfrei nachzuweisen war, verurteilte das Schöffengericht in Cham am Dienstag einen 34 Jahre alten Facharbeiter zu sechs Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung und 75 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

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