Chamer Gericht

43-Jähriger konsumiert Marihuana und Haschisch gegen die Schmerzen

Die Drogen hat er sich illegal beschafft. Handel getrieben habe er damit nie, beteuert der Stahlbauer. Und das Schöffengericht in Cham? Lässt Milde walten.


Gedealt soll er haben, heißt es in der Anklageschrift. Das streitet der Angeklagte ab.

Gedealt soll er haben, heißt es in der Anklageschrift. Das streitet der Angeklagte ab.

Knapp 200 Gramm Haschisch und mehr als 130 Gramm Marihuana sind kein Pappenstiel. Dafür gibt es schon mal Gefängnis. Zumal, wenn derjenige, der es sich illegal beschafft hat, alles andere als ein unbeschriebenes Blatt ist. Und doch ließ das Chamer Schöffengericht im Fall eines Stahlbauers aus dem nördlichen Landkreis, bei dem all diese Kriterien zutrafen, Milde in Form einer Bewährungsstrafe walten. Da der 43-Jährige glaubhaft machen konnte, die Drogen nur als Schmerzmittel eingesetzt und damit keinen Handel getrieben zu haben.

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