Schöffengericht Cham

Beweislage gegen Drogendealer ist dünn


Schleierfahnder platzten offenbar in einen geplanten Drogendeal. Doch die Chats gaben keinen Beweis dafür, dass der Angeklagte der Verkäufer war.

Schleierfahnder platzten offenbar in einen geplanten Drogendeal. Doch die Chats gaben keinen Beweis dafür, dass der Angeklagte der Verkäufer war.

Wenn weder Verkäufer noch Käufer an der Strafverfolgung interessiert sind, haben es Polizei und Justiz besonders schwer. Wie bei Drogendelikten.

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