Vor dem Amtsrichter

Zwei Versionen, ein Urteil

Bewährungsstrafe für 57-jährigen Ehemann nach gefährlicher Körperverletzung


Eine Bewährungsstrafe kassierte ein 57-Jähriger vom Chamer Amtsrichter.

Eine Bewährungsstrafe kassierte ein 57-Jähriger vom Chamer Amtsrichter.

Ein Abend, zwei unterschiedliche Erzählungen der Ereignisse: Im Juni vor einem Jahr soll ein 57-Jähriger seine Ehefrau im heimischen Garten krankenhausreif geschlagen haben, weshalb er sich nun vor Gericht verantworten musste. Während die Frau am ersten Verhandlungstag Ende Mai von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte, hatte der Angeklagte - ebenfalls nur bei der Polizei, nicht vor Gericht - seine Frau beschuldigt, ihn angegriffen zu haben. In der Verhandlung am Dienstag musste schließlich das Gericht entscheiden.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat