Cham

Bewährungsstrafe für "schwarzfahrenden Intensivtäter"


Mit einer Bewährungsstrafe belegte Richter Andreas Lecker einen 29-Jährigen.

Mit einer Bewährungsstrafe belegte Richter Andreas Lecker einen 29-Jährigen.

Drei Monate auf Bewährung: Das ist das Urteil des Amtsgerichts Cham gegen einen jungen Tschechen. Damit nahm er das zehnte Urteil wegen Schwarzfahrens entgegen.

Weil ein 29-jähriger Tscheche den Zug von Furth im Wald nach Nürnberg ohne Fahrkarte nutzte, ist er am Dienstag vor Gericht gestanden. Dummerweise erwischten ihn Kontrolleure in Schwandorf. Der Angeklagte beteuerte vor Richter Andreas Lecker: "Ich mache das nicht am laufenden Band." "Da kann man geteilter Meinung sein", hielt ihm der Vorsitzende entgegen.

Lecker griff daraufhin zum Vorstrafenregister und las vor. In Hof, München, Schwandorf, Frankfurt am Main, Kassel, Mannheim, Augsburg und Cham ging der arbeitslose Konstrukteur den Kontrolleuren seit 2015 wiederholt ins Netz. In jedem dieser Fälle fiel der Angeklagte wegen Erschleichens von Leistungen auf. Landläufig bekannt unter Schwarzfahren.

"Sie sind ja viel herumgekommen", stellte Lecker angesichts der Liste fest. Für die Fahrten ohne Billett hatte der Angeklagte jeweils eine Begründungen. Einmal habe er die Wahl gehabt mit dem stets knappen Geld, Essen zu kaufen oder das Zugticket. Er entschied sich fürs Essen. Lecker: "Aber dann fährt man auch nicht Zug."
In einem anderen Fall machte er die fehlende Zahlungsmoral seiner Landsleute für seine Zahlungsunfähigkeit verantwortlich. "In Tschechien wird für Dienstleistungen nichts bezahlt." Lecker: "Aber sie fahren doch auch dauernd mit dem Zug und zahlen nicht."
Im aktuell verhandelten Fall ist der 29-Jährige schwarzgefahren, weil er angeblich in Prag ausgeraubt wurde. Geldbeutel und Handy waren weg, daher fuhr er ohne Ticket.

Doch nicht nur wegen des Geständnisses war für die Anklage der Sachverhalt eindeutig. Die Angabe wonach er beraubt worden sei, betrachtete sie als reine Schutzbehauptung. Und nachdem das Erschleichen von Leistungen mit Geld- oder Freiheitsstrafe bewährt ist, ging es für die Staatsanwältin, nur noch um die Bemessung der Strafe. Zugute hielt sie dem jungen Tschechen den geringen Schaden über 13,60 Euro. Doch weil der "schwarzfahrende Intensivtäter" sich von Geldstrafen wenig beeindruckt zeigte, forderte sie eine dreimonatige Haftstrafe. Die könne auf Bewährung ausgesetzt werden, meinte sie. "Da muss nichts hinzugefügt werden", war das Schlusswort des Angeklagten.

Mit seinem Richterspruch folgte Andreas Lecker dem Antrag der Staatsanwältin. Die Begründung fiel denkbar knapp aus: "Sie sind halt wieder einmal schwarzgefahren." Doch das Gericht zeigte sich zuversichtlich und setzte die Vollstreckung zur Bewährung aus. "Wir haben Hoffnung, dass ihnen diese Strafe nun zur Warnung ist."

Ist es wohl. Denn schon seit Beginn der Beweisaufnahme hatte der Angeklagte dem Richter unbedingt etwas zeigen wollen. Nach Urteilsverkündung ließ ihn Lecker endlich. Voller Stolz zeigte ihm der 29-Jährige ein Ticket. "Das gilt aber nur für Frankfurt. In Cham müssen sie extra eins lösen", erläuterte ihm der Vorsitzende.