Amtsgericht

Chamer kassiert Bewährungsstrafe, weil er Ohrfeigen verteilt hat


Drei Ohrfeigen sind keine Notwehr mehr. Deshalb kassierte ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Cham eine Bewährungsstrafe.

Drei Ohrfeigen sind keine Notwehr mehr. Deshalb kassierte ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Cham eine Bewährungsstrafe.

Ja, eine Ohrfeige kann juristisch als Notwehr gewertet werden und damit straffrei bleiben. Doch das gilt nur in sehr speziellen Fällen - und ein solcher lag bei einem 32-Jährigen aus dem Landkreis Cham nach Ansicht des Richters nicht vor.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat