Cham

Vater schlägt regelmäßig seinen Adoptivsohn: Elf Monate mit Bewährung


Symbolbild: dpa

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Von redaktion

"Mir hat nie einer geglaubt", sagt der Schüler traurig. Auf dem Computerbildschirm sehen am Donnerstag Richter und Prozessbeteiligte im Chamer Amtsgerichtssaal den 13-jährigen Buben bei seiner Aussage. Sie ist per Video aufgezeichnet worden, damit das Kind nicht in der Verhandlung dabei sein muss. Der Stiefvater wirkt gefasst. Er hat 21 Fälle von Körperverletzung, drei Mal davon eine gefährliche, bereits eingeräumt. Wenn die Mutter nicht zu Hause war, soll der Polier das Kind immer wieder mit einem Gürtel auf die Oberschenkel geschlagen beziehungsweise ihm ein Kissen ins Gesicht gedrückt haben, bis es Angst bekam zu ersticken. Auslöser soll zum einen lautes Spielen oder Streiten mit der Schwester gewesen sein, zum anderen auch Situationen, in denen der Bub nachts plötzlich anhaltend schrie. "Wenn ihr es der Mama sagt, schläge ich Euch noch mehr", habe der Stiefvater gedroht, so der Bub im Video. Bis zur Trennung vertraute er sich der Mutter deswegen nicht an. Das Gericht hätte, mangels anderer Zeugen, das Kind auf jeden Fall vor einem Aussagepsychologen befragt, wie der Richter erklärte. Dies blieb dem Kind letztlich erspart, weil der Angeklagte nach einem Rechtsgespräch die vorgeworfenen Taten einräumte. Im Einklang mit den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigung entschied sich der Richter für eine Bewährungsstrafe von elf Monaten. Die Zahlung von 2 200 Euro an eine Kinderhilfsorganisation ist Bewährungsauflage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat jedoch signalisiert, auf Rechtsmittel zu verzichten.