Was Sie mit dem neuen Gesetz, das den Verkauf hochverarbeiteter Lebensmittel einschränkt, in einem Automaten kaufen können (und was nicht).

19. Februar 2026

Verkaufsautomaten scheinen ein unvermeidliches Synonym für Industriegebäck, frittierte und hochverarbeitete Snacks oder zuckerhaltige Getränke zu sein. Eine schnelle Hilfe, um Hunger (oder Stress) zu stillen, aber kaum im Einklang mit gesunder Ernährung. Dies wird sich jedoch bald ändern, denn ein neues Königliches Dekret des Ministeriums für soziale Rechte, Konsum und Agenda 2030 legt klare Kriterien fest, um den Verkauf in öffentlichen Zentren und in privaten Räumen für pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen umzugestalten. Ziel ist es, dass die Auswahl des Besten auch am einfachsten ist.

80 % des Angebots müssen gesund und sichtbarer sein. Der Standard legt fest, dass mindestens 80 % der in Verkaufsautomaten erhältlichen Produkte gesunde Optionen sein müssen und darüber hinaus in den Bereichen mit der höchsten Sichtbarkeit platziert werden müssen. Denn der Wandel findet nicht nur inhaltlich statt, sondern auch in der Hierarchie: Was gesund ist, rückt in den Vordergrund. Zu dieser Gruppe gehören Lebensmittel wie frisches Obst, Gemüse, nicht frittierte und salzarme Nüsse, Joghurt und fermentierte Milch ohne Zuckerzusatz, Vollkornbrot, Snacks mit Gemüse und mageren Proteinen, Fruchtsäfte und Gerichte auf Gemüsebasis.

Weniger Kalorien, weniger Zucker und keine Transfette. Die am wenigsten empfohlenen Produkte verschwinden jedoch nicht vollständig, sondern unterliegen strengen Nährwertgrenzen. Jede Portion darf 200 Kilokalorien nicht überschreiten, der Fettgehalt ist auf 35 % (maximal 7,8 Gramm pro Portion) begrenzt, der zugesetzte Zucker darf 10 % (maximal 5 Gramm) nicht überschreiten und Transfette sind praktisch ausgeschlossen. Darüber hinaus dürfen diese Produkte nicht auf Augenhöhe platziert werden, eine Maßnahme, die darauf abzielt, ihren Verbrauch zu reduzieren, ohne zu einem vollständigen Verbot zu greifen.

Elena Soroka

Auch Maschinenkaffee verändert sich. Die Verordnung umfasst auch Heißgetränkeautomaten. Bei Kaffee und anderen Getränken, die über Automaten ausgegeben werden, darf der zugesetzte Zucker pro Ausgabe fünf Gramm nicht überschreiten und die angebotene Option muss standardmäßig zuckerfrei sein. Eine scheinbar kleine, aber wichtige Anpassung, um den automatischen Zuckerkonsum in Arbeitsräumen, Krankenhäusern oder Bildungseinrichtungen zu durchbrechen.

Es geht nicht darum, etwas zu verbieten, sondern darum, bessere Entscheidungen zu ermöglichen. Schnell etwas zu naschen ist an sich kein Problem, solange man sich für die passenden Lebensmittel entscheidet. Obst, rohes Gemüse, naturbelassene Nüsse, Milchprodukte ohne Zuckerzusatz oder Vollkorn passen nicht nur in eine ausgewogene Ernährung, sondern auch in das Verkaufsformat. Deshalb zielen die neuen Vorschriften nicht darauf ab, den Verbraucher zu bestrafen, sondern vielmehr darauf, die Umwelt so neu zu definieren, dass die zugänglichste Option auch die gesündeste ist. Eine Änderung des Fokus, die ein Vorher und Nachher in unserer täglichen Beziehung zu Heißhungerattacken markieren kann.

Titelbild | Freeda Park

Leonie Brandt
Leonie Brandt
Journalistin aus Deutschland, ich beschäftige mich mit gesellschaftlichen Entwicklungen und den Veränderungen unseres Alltags. Meine Arbeit basiert auf sorgfältiger Recherche und einer sachlichen, verständlichen Aufbereitung von Informationen. Mit meinen Artikeln möchte ich Orientierung bieten und aktuelle Trends in einen klaren Zusammenhang einordnen.