Straßenmusiker veröffentlicht Strafbefehl im Internet
Anklage nicht ernst genommen
18. Dezember 2018, 7:49 Uhr aktualisiert am 18. Dezember 2018, 7:49 Uhr
Von
Redaktion Landshut Stadt
Mit einem Sonderfall musste sich das Amtsgericht auseinandersetzen. Dass dabei ein Großaufgebot an Justizbeamten von Nöten war, lag an der Tatsache, dass der Angeklagte den Strafbefehl wegen Beleidigung, gegen den er Einspruch erhoben hatte, via Internet veröffentlicht hatte; dazu den Aufruf, Gleichgesinnte sollten doch bitte zahlreich zu seiner Verhandlung erscheinen.
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