Straßenmusiker veröffentlicht Strafbefehl im Internet

Anklage nicht ernst genommen

Gericht erhöht Geldstrafe


Am Rande der Kundgebung der AfD im Juni in der Altstadt kam es zu einer Begegnung zwischen dem Angeklagten und drei Polizeibeamten.

Am Rande der Kundgebung der AfD im Juni in der Altstadt kam es zu einer Begegnung zwischen dem Angeklagten und drei Polizeibeamten.

Von Redaktion Landshut Stadt

Mit einem Sonderfall musste sich das Amtsgericht auseinandersetzen. Dass dabei ein Großaufgebot an Justizbeamten von Nöten war, lag an der Tatsache, dass der Angeklagte den Strafbefehl wegen Beleidigung, gegen den er Einspruch erhoben hatte, via Internet veröffentlicht hatte; dazu den Aufruf, Gleichgesinnte sollten doch bitte zahlreich zu seiner Verhandlung erscheinen.

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