Gericht: Unerwünschte Bierdusche

Kommt ein Maßkrug geflogen

Vorstrafe und Schmerzensgeld: Volksfestbesucher muss Bierdusche teuer bezahlen


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(Symbolbild)

Von Redaktion Landshut Stadt

Kommt von oben her das Bier, gibt es in der Regel etwas zu Feiern. Die Bierdusche, die am 11. Mai über eine Besucherin des Ergoldinger Volksfestes hinwegschwappte, zählte allerdings zur Kategorie unerwünscht. Es war der Mann einer ehemaligen Arbeitskollegin, der bei ihrem Anblick rot gesehen hatte. Sie habe seine Frau monatelang gemobbt, bis diese entnervt gekündigt habe, so Andreas A. Weil der 40-Jährige den Ermittlungen zufolge den Maßkrug nach der Bierdusche auch noch auf den Tisch geschleudert und dabei die Frau und einen weiteren Gast verletzt hat, war ihm ein Strafbefehl ins Haus geflattert: Wegen gefährlicher Körperverletzung werde A. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt, stand in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft.

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