Strafbefehl online veröffentlicht
Aufruf zur Anteilnahme
12. Mai 2019, 18:04 Uhr aktualisiert am 12. Mai 2019, 19:38 Uhr
Aufmerksamkeit - das war es, was Stefan D.* wollte. Der 27-jährige Landshuter fühlte sich ungerecht behandelt und so stellte er einen gegen ihn ergangenen Strafbefehl wegen Beleidigung auf seinen Facebook-Account, obwohl dieser nicht rechtskräftig war. Dass er damit eine "Gesetzesverletzung" begangen hat, sei ihm nicht bewusst gewesen, sagte D. vor dem Amtsgericht, wo er sich wegen verbotener Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung verantworten musste, und gab sich geradezu devot. "Nachfragen werden nicht beantwortet", sagte er dann aber doch in aller Deutlichkeit.
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