Flüchtlingspolitik

EuGH-Gutachten moniert Rechtsverstoß

Generalanwältin rügt Verweigerungshaltung Polens, Tschechiens und Ungarns bei Flüchtlingsaufnahme


Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs formuliert eine scharfe Rüge für Polen, Tschechien und Ungarn.

Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs formuliert eine scharfe Rüge für Polen, Tschechien und Ungarn.

Polen, Tschechien und Ungarn haben mit ihrer Weigerung, Flüchtlinge aufzunehmen, einen schweren Verstoß gegen die europäische Solidarität begangen. Zu diesem Schluss ist die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg, Eleanor Sharpston, gekommen. Sie legte am Donnerstag ihr Gutachten für ein Verfahren gegen die drei EU-Mitgliedstaaten vor. Die Studien der Generalanwälte bereiten das spätere Urteil vor. In der Mehrzahl der Fälle übernehmen die EuGH-Richter deren Vorschläge.

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