EuGH-Urteil zu Transitlager

Ungarn begeht Freiheitsentzug


Die Unterbringung in Ungarns Transitlager ist für Asylbewerber Haft, so urteilt das EuGH.

Die Unterbringung in Ungarns Transitlager ist für Asylbewerber Haft, so urteilt das EuGH.

An der Grenze zwischen Ungarn und Serbien steht das Flüchtlingslager Röszke. Unüberwindbare Zäune und Stacheldraht umgeben das Container-Dorf. Wer hier landet, kommt nicht weiter - weder nach Ungarn noch zurück nach Serbien. Die Zustände haben nichts mit einem Auffangzentrum für illegale Migranten zu tun. Röszke ist ein Gefängnis. Seit Donnerstag ist es nun auch höchstrichterlich erlaubt, die Situation genau so zu beschreiben.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat