Amtsgericht Cham

Unter einem Jahr geht nichts

Über 1,6 Promille wird eine Trunkenheitsfahrt richtig teuer


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1,6 Promille sind kein Kavaliersdelikt.

Früher hat ein Alkoholsünder dem anderen fast die Klinke des Sitzungssaals im Chamer Amtsgericht in die Hand gedrückt, heute sind Verfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr viel seltener. Was daran liegen könnte, dass die Strafe, die mit Alkohol am Steuer erwischte Verkehrsteilnehmer erwartet, standardisiert worden ist und sich damit ein Einspruch gegen den Strafbefehl kaum lohnt. Das bedeutet konkret: Wer mit über 1,6 Promille in eine Polizeikontrolle gerät, wird zwischen zwölf und 13 Monate lang vom Autofahrer zum Fußgänger, hat eine Geldstrafe von knapp zwei Monatsgehältern zu bezahlen und muss versuchen, über die MPU die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Ein teurer und zeitaufwendiger Weg. Den dann doch manche abkürzen möchte und vor Gericht zieht.

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