Amtsgericht Cham

Verkehrsrowdy zieht Einspruch zurück


Mit Lichthupe nah aufgefahren, rechts überholt und den Stingefinger gezeigt: So schlimm sei es gar nicht gewesen, findet der 30-jährige Angeklagte. Der Richter sieht das aber ganz anders.

Mit Lichthupe nah aufgefahren, rechts überholt und den Stingefinger gezeigt: So schlimm sei es gar nicht gewesen, findet der 30-jährige Angeklagte. Der Richter sieht das aber ganz anders.

Ich schub's die Enten aus dem Verkehr, ich jag die Opels vor mir her ...", hat einst der Schlagersänger Markus gesungen und damit die überbordende Gefühlslage jener Verkehrsteilnehmer beschrieben, denen es auf den Straßen nicht schnell genug gehen kann. Dazu zählt offenbar auch ein 30 Jahre alter Elektroniker aus dem Chamer Umland. Der war im Mai 2022 auf der B 20 zwischen den Anschlussstellen Chammünster und Kothmaißling gar nicht einverstanden mit der Fahrweise eines anderen Autofahrers. Was er nicht nur mit Lichthupe und Stinkefinger, sondern auch einem höchst riskanten Manöver zum Ausdruck brachte.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat