Wie die Justiz einem Schwarzfahrer eine zu erwartende härtere Strafe erspart

Milder die Richter nie klingen ...


Gut meinten es Richterin und Staatsanwältin mit einem Schwarzfahrer.

Gut meinten es Richterin und Staatsanwältin mit einem Schwarzfahrer.

Wenn Staatsanwältin und Richterin wie mit Engelszungen auf einen Schwarzfahrer einreden, damit er zu seinem eigenen Wohle den Einspruch gegen einen Strafbefehl zurücknimmt - dann kann Weihnachten nicht mehr weit sein. Und wenn sich dann, nach längerer rechtlicher Expertise, herausstellt, dass der Mann trotz Einspruchsrücknahme seinen Führerschein doch nicht sofort abgeben muss, dann hätte eigentlich nur noch die "Stille Nacht" im Chamer Gerichtssaal erklingen müssen, um die weihnachtliche Harmonie komplett zu machen.

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