Mit 1,41 Promille erwischt

Polizist betrunken am Steuer


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Gleiches Recht für alle: Das gilt auch für Polizeibeamte, die betrunken am Steuer erwischt werden, wie ein Fall vor dem Chamer Amtsrichter zeigt. 

Wenn ein Polizeibeamter betrunken am Steuer erwischt wird, dann gelten für ihn die gleichen Regeln wie für jeden anderen Verkehrsteilnehmer. Das hat Amtsrichter Andreas Lecker am Dienstag im Fall eines 49 Jahre alten Ordnungshüters deutlich gemacht. Dessen Anwalt hatte eine "absolute Ausnahme vom Regelfall" geltend gemacht, blitzte aber damit ab.

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