Polder Wörthhof

Raumordnungsverfahren wird ausgesetzt


Von 15. bis 31. Juli ist Pause im Raumordnungsverfahren.

Von 15. bis 31. Juli ist Pause im Raumordnungsverfahren.

Von Redaktion Wörth

Das Raumordnungsverfahren für den Flutpolder Wörthhof bei Wörth an der Donau wird nach dem 15. April ausgesetzt. Ab dem 1. August wird es wiederaufgenommen. Das teilte die Regierung der Oberpfalz am Freitag mit.

Die Regierung der Oberpfalz hatte am 11. Januar das Raumordnungsverfahren für den Flutpolder Wörthhof im Landkreis Regensburg eingeleitet. Den Kommunen, Fachstellen und der Öffentlichkeit wird derzeit Gelegenheit zur Äußerung bis 15. April eingeräumt. Der Landtag hat sich jedoch am 9. Februar mit dem Flutpolder Wörthhof befasst und die Staatsregierung zu einer Verlängerung der Anhörungsfrist bis zum 31. Juli aufgefordert.

Um dieser Aufforderung des Landtags gerecht zu werden und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Landesplanungsgesetzes nachzukommen, nach denen ein Raumordnungsverfahren nach Vorliegen der vollständigen Verfahrensunterlagen innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten abzuschließen ist, wird das Verfahren unmittelbar nach Ablauf der aktuell gültigen Äußerungsfrist am 15. April bis zum 31. Juli ausgesetzt. Es wird am 1. August wieder aufgenommen.

Vom 1. August bis 25. September besteht damit erneut die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Sämtliche Äußerungen, die während der aktuellen Anhörungsfrist bis zum 15. April sowie während der Aussetzung des Verfahrens eingehen, bleiben gültig und können auch bis 25. September ergänzt werden. Die vom Vorhabenträger in das Raumordnungsverfahren eingebrachten Unterlagen behalten in vollen Umfang ihre Gültigkeit.

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