Arberlandkliniken

Neue Besuchsregelungen ab 26. November


Seit Freitag, 26. November, gelten neue Besuchsregelungen in den Arberlandkliniken Viechtach und Zwiesel. Patientenbesuche sind weiterhin nur unter Einhaltung der 2G-plus-Regel möglich. In Ausnahmefällen gilt 1G.

Seit Freitag, 26. November, gelten neue Besuchsregelungen in den Arberlandkliniken Viechtach und Zwiesel. Patientenbesuche sind weiterhin nur unter Einhaltung der 2G-plus-Regel möglich. In Ausnahmefällen gilt 1G.

Von Redaktion Viechtach

Seit Freitag, 26. November, gelten aktualisierte Besuchsregelungen in den Arberlandkliniken Viechtach und Zwiesel. Reguläre Patientenbesuche sind weiterhin nur unter der 2G-plus-Regel möglich.

Ein vorgelegter negativer PCR-Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden und ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. In Ausnahmefällen besteht ausschließlich für Besucher und externe Dienstleister die Möglichkeit, sich in den klinikeigenen Teststationen testen zu lassen: Montag bis Freitag von 7 bis 9 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr, samstags und sonntags von 14 bis 16 Uhr.

Besuchszeit von 14 bis 19 Uhr

Weiterhin bestehen die regulären Besuchszeiten von 14 bis 19 Uhr. Auch die Anzahl der Besucher pro Patient und pro Tag ist weiterhin auf einen Besucher für maximal eine Stunde beschränkt. Es gelten die bisher üblichen Hygienemaßnahmen: für Besucher und ambulante Patienten gilt die FFP2-Maskenpflicht, konsequente Händehygiene sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern.

Für diese Personen gilt die 1G-Regel

Ausnahmen gelten nach wie vor für den Besuch von Palliativpatienten, für werdende Väter sowie für den Besuch von minderjährigen Patienten. Dabei muss jedoch die 1G-Regel (getestet) eingehalten werden. Die Begleitung Sterbender ist abweichend von der regulären Besuchszeit zulässig. Der Besuch von (werdenden) Vätern innerhalb der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe ist zu abweichenden täglichen Besuchszeiten von 7 bis 19 Uhr möglich. Auch der Zutritt eines nicht geimpften oder nicht genesenen Angehörigen von minderjährigen Patienten kann zu den regulären Besuchszeiten erfolgen.

Eine Begleitperson pro Patient darf im Rahmen eines Notfalls das Haus betreten, ohne den Impfstatus kontrollieren zu lassen.