1G-Regel

Aktualisierte Besuchsregelungen in den Arberlandkliniken


Die Viechtacher Arberlandklinik: Hier gelten weiter strengere Regeln als beispielsweise im Handel.

Die Viechtacher Arberlandklinik: Hier gelten weiter strengere Regeln als beispielsweise im Handel.

Von Redaktion Viechtach

Angesichts der mit Wirkung zum 29. April in Kraft getretenen aktualisierten 16. Bayerischen Infektions-schutzmaßnahmenverordnung gelten ab Samstag, 7. Mai, neue Besuchsregelungen in den Arberlandkliniken Zwiesel und Viechtach.

Reguläre Patientenbesuche sind dann nach der sogenannten 1G-Regelung möglich, das heißt, ein negativer Testnachweis ist für den Zutritt ausreichend. Ein 2G-Nachweis ist nicht mehr erforderlich. Ein vorgelegter negativer PCR-Test darf dabei nicht älter als 48 Stunden, ein Schnelltest nicht älter als 24 Stunden sein. Vor Ort durchgeführte Selbsttests sowie Tests aus Schulen und Kindergärten ohne offizielle Testbescheinigung werden nicht akzeptiert. Eine Übersicht über alle im Landkreis Regen anerkannten Teststellen ist auf der Internetseite des Landkreises Regen unter www.landkreis-regen.de zu finden. In Ausnahmefällen besteht ausschließlich für Besucher auch die Möglichkeit, sich Montag bis Sonntag von 14 bis 16 Uhr vor Ort in den klinikeigenen Teststationen testen zu lassen.Weiterhin bleiben die regulären Besuchszeiten von 14 bis 19 Uhr bestehen.

Pro Patient und pro Tag: Ein Besucher für eine Stunde

Die Anzahl der Besucher pro Patient und pro Tag ist weiterhin auf einen Besucher für maximal eine Stunde beschränkt. Als Begleitperson ist maximal ein Kind oder Jugendlicher unter 16 Jahre zugelassen. Jugendliche ab 16 Jahre gelten als reguläre Besucher. Die bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer FFP2-Maske für Besucher und ambulante Patienten in allen Klinikbereichen, eine konsequente Händehygiene sowie das Einhalten des geforderten Mindestabstands von 1,5 Meter sind weiterhin gültig. Ausnahmen bezüglich der Maskenpflicht bestehen für Kinder und Jugendliche. Unter 16 Jahren muss mindestens ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Ausnahmen bezüglich der Besucherregelung gelten für Palliativpatienten oder Patienten, die sich im Sterbeprozess befinden.

Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen

Durch den behandelnden Arzt kann hier eine Einzelfallentscheidung getroffen werden, wonach den Angehörigen auch ohne aktuellen Antigentest der Besuch des Patienten ermöglicht werden kann. Gleiches gilt für Covid-positive Angehörige beziehungsweise sich in Quarantäne befindende Angehörige sterbender Patienten. Hiermit werden die diesbezüglichen Empfehlungen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege umgesetzt. Besonders wichtig ist in diesen Fällen jedoch, dass insbesondere die sonstigen Hygieneregeln streng eingehalten werden.

Die Cafeteria und der Kiosk werden für Besucher der Arberlandkliniken Viechtach und Zwiesel, welche die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen sowie für Patienten ab Sonntag, 8. Mai wieder geöffnet.