Landshut

Weinmayr zieht vors Arbeitsgericht

Museumszwist: Stadt lässt sich von internationaler Großkanzlei aus München vertreten


Stefanje Weinmayr zieht aufgrund der Museumszusammenlegung nun vors Arbeitsgericht.

Stefanje Weinmayr zieht aufgrund der Museumszusammenlegung nun vors Arbeitsgericht.

Von Uli Karg

Im Sommer vergangenen Jahres hat Oberbürgermeister Alexander Putz das Skulpturenmuseum den städtischen Museen unterstellt, um Synergien im musealen Tagesgeschäft zu erzielen. Angesichts des seit Jahren stark belasteten persönlichen Verhältnisses von Dr. Franz Niehoff, dem Leiter der Museen, zu Stefanje Weinmayr, der Leiterin des Skulpturenmuseums, wurde diese Personalentscheidung immer wieder öffentlich kritisiert. Knapp ein Jahr später ist die Situation so verfahren, dass sie Weinmayr nun vor dem Arbeitsgericht klären lassen will mit dem Ziel, die Museumszusammenlegung rückgängig zu machen. Da unterdessen bekannt geworden ist, dass sich die Stadt hierbei von einer Münchner Großkanzlei vertreten lässt, soll sich nach dem Willen von Stefan Gruber, dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen, nun auch der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Sache befassen.

Dass Weinmayr gegen die Personalentscheidung des Oberbürgermeisters den Rechtsweg eingeschlagen hat, wird von Gruber ausdrücklich begrüßt. In einer verschickten Pressemitteilung, mit der er den Gang vors Arbeitsgericht öffentlich gemacht hat, lässt sich Gruber wie folgt zitieren: "Ich finde es gut, dass Frau Weinmayr die seit Monaten schwelenden Differenzen, ich bin unverändert der Meinung das es hier um Mobbing geht, mit der Stadt Landshut vom Arbeitsgericht überprüfen lässt, beziehungsweise hier gerichtliche Klärung einfordert."

Da das Rechtsamt der Stadt Landshut in dieser Angelegenheit nicht aktiv sei, heißt es in der Mitteilung weiter, habe sich Gruber an OB Putz gewandt, um zu erfahren, von welcher Kanzlei sich die Stadt Landshut vertreten lasse. "Die persönlich an den OB gerichtete Frage, wie auch eine formlose Anfrage an das Hauptamt ist seit 10. April unbeantwortet. Nach Anfrage in der für Frau Weinmayr tätigen Münchner Kanzlei Schönefelder, Ziegler, Lehners habe Gruber erfahren, dass sich die Stadt von der Kanzlei Eversheds Sutherland vertreten lässt. Hierbei, so Gruber, handle es sich um eine weltweit tätige Großkanzlei, "welche in der Regel mit vorher vereinbarten Honorarsätzen arbeitet, die (weit) über den gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren liegen".

Auftrag an Großkanzlei verhältnismäßig?

Die durch ein solches Vorgehen entstehenden Fragen will Gruber nun im Rechnungsprüfungsausschuss klären lassen, da seiner Einschätzung nach "in einer aktuellen Sache der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit von der Stadtspitze nicht beachtet" werde. In seinem Berichtsantrag werden folgende Fragen gestellt: "a) Welche Kanzlei wurde von der Stadt Landshut in der Arbeitsrechtssache Stadt Landshut ./. Weinmayr Stefanje betraut? b) Wurde eine Honorarvereinbarung in dieser Sache vereinbart? Wenn ja, welche Honorarsätze wurden vereinbart? wie hoch ist der gesetzliche Gebührensatz? mit welchen Kosten wird in dieser Sache kalkuliert?"

Speziell die letzte Frage sei für den Rechnungsprüfungsausschuss von Interesse, da drei Vergleichsangebote einzuholen seien, beziehungsweise bei einer Auftragssumme ab 10.000 Euro das Rechnungsprüfungsamt in Kenntnis zu setzen sei. Beide offene Fragen will Gruber gemeinsam mit dem Fragenkatalog zeitnah in einer Ausschusssitzung beantwortet haben.

Zudem sei die Frage zu stellen, "ob die Betrauung einer solchen Sozietät in einer Arbeitsrechtssache mit einer Mitarbeiterin unterhalb der Hierarchieebene Amtsleiter verhältnismäßig" sei.

"Von Interesse", heißt es in der Mitteilung weiter, "dürfte im Gesamtkontext auch ein Vorfall aus München sein." So habe der Trabrenn- und Zuchtverein in einer Angelegenheit in den Jahren 2011 bis 2015 ebenfalls die Kanzlei Eversheds Sutherland beauftragt. Hierzu liege eine Stellungnahme der Präsidentin des Vereins, Angelika Gramüller, vor, die den Eindruck gewonnen habe, "dass der Rechtsstreit um jeden Preis fortgesetzt werden sollte, dies ohne auf die Situation des Vereins zu achten". Die finanzielle Belastung in dieser Angelegenheit habe sich für den Trabrenn- und Zuchtverein auf rund 560.000 Euro an Rechtsanwaltshonoraren für Eversheds Sutherland belaufen.

"Ich hoffe, dass die Verantwortlichen der Stadtverwaltung solche finanziellen Risiken nicht eingehen", schließt Gruber seine Mitteilung. "Es ist mir auch unerklärlich, warum nicht eine Kanzlei in Landshut von der Stadt Landshut betraut wurde. Mir ist es neu, dass wir keine Fachanwälte für Arbeitsrecht in Landshut haben."

Eversheds Sutherland betreibt laut eigenen Angaben 66 Büros in 32 Ländern. Das Münchner Büro in der Brienner Straße beschäftigt 80 Anwälte und Steuerberater und berät regelmäßig deutsche international tätige Spitzenunternehmen, darunter Dax-Unternehmen. Die Sozietät vertritt derzeit auch die Interessen des Landshuter Klinikums in einem Rechtsstreit mit PD Dr. Hans Peter Dinkel.

Alexander Putz bestätigte auf LZ-Anfrage, dass sich die Stadt von Eversheds Sutherland vertreten lasse. "Fakt ist, dass Frau Weinmayr die Stadt arbeitsrechtlich verklagt hat dahingehend, dass sie ihre ,ursprünglichen Befugnisse' einfordert." Eine Güteverhandlung werde kommende Woche vor dem Arbeitsgericht stattfinden.

Stefanje Weinmayr wollte sich auf Anfrage nicht zur Sache äußern.

Grünen-Fraktionschef Stefan Gruber kritisiert die Großkanzlei-Wahl der Stadt.

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