Landshut

Der Stadtrat bleibt bei seiner Abrisserlaubnis

Beim Moserbräu wird nun die Regierung von Niederbayern entscheiden müssen


Der Moserbräu, das vermutlich meistdiskutierte und -fotografierte Gebäude in der Altstadt dämmert vor sich hin...

Der Moserbräu, das vermutlich meistdiskutierte und -fotografierte Gebäude in der Altstadt dämmert vor sich hin...

Das Hin und Her in Sachen Moserbräu geht weiter. Der Stadtrat hat am Freitag im Plenum mehrheitlich (26:13) dafür gestimmt, eine Aufforderung der Regierung von Niederbayern lediglich zur Kenntnis zu nehmen. Die Regierung als Rechtsaufsicht hatte den Stadtrat nachdrücklich gebeten, die im September erteilte Abbrucherlaubnis aufzuheben, da diese rechtswidrig erteilt worden sei. Dazu sah die Mehrheit aber keinen Anlass. Damit ist die Regierung wieder am Zug.

Im Vorfeld der Sitzung am Freitag gingen Beobachter davon aus, dass es im Grunde nur zwei Entscheidungsmöglichkeiten für den Stadtrat gibt: Entweder, man zieht die Abbruchgenehmigung zurück, weil man einsieht, dass man nicht den rechtlich vorgeschriebenen Weg eingehalten hatte. Oder aber, man klagt gegen die Aufforderung der Regierung, wonach der Beschluss aufzuheben sei. Aus Sicht der Regierung hätte der Stadtrat nämlich vor der Erteilung einer Abrisserlaubnis klären müssen, ob es dem Eigentümer wirtschaftlich zumutbar sei, den Moserbräu zu sanieren.

Wie lange ist ein Denkmal noch ein Denkmal?

Doch CSU-Stadtrat Manfred Hölzlein war es, der am deutlichsten eine dritte Option aufzeigte, die noch vor einer solchen Wirtschaftlichkeitsberechnung steht: "Es gibt keine Richtlinie, wie viel Denkmal in einem Denkmal erhalten sein muss, damit es ein solches bleibt", sagte Hölzlein. Angesichts mehrerer Gutachten, die ganz unterschiedlich bewerteten, was von dem Denkmal Moserbräu nach einer fachgerechten Sanierung übrig bleibt, habe man als Stadtrat in dieser Frage einen Ermessensspielraum. Bekanntlich gibt es vier unterschiedliche Bewertungen: Ein vom Moserbräu-Eigentümer in Auftrag gegebenes Gutachten kommt auf etwa 20 Prozent erhaltensfähiger Denkmalsubstanz, das Landesamt für Denkmalpflege geht von rund 80 Prozent aus, die Regierung kommt auf circa 45 Prozent und ein jüngst im Stadtrat gehörter Gutachter beziffert die erhaltenswerte Substanz auf ungefähr 50 Prozent. "Ich habe mir in dieser Frage eine persönliche Meinung gebildet", sagte Hölzlein. Er geht demnach davon aus, dass nach einer Sanierung nicht mehr von einem Denkmal die Rede sein könne. Dass die Regierung den Sachverhalt anders bewerte, sieht Hölzlein nicht als Widerspruch. "Als Richter habe ich das immer wieder erlebt, dass die nächsthöhere Instanz meinem Urteil nicht gefolgt ist - und das nicht, weil ich mich nicht an geltendes Recht gehalten habe, sondern weil sie den Sachverhalt anders bewertet hat." Tatsächlich führt auch die Regierung von Niederbayern in ihrem Schreiben (das der LZ vorliegt) aus, dass es keine verbindliche Regel gibt, welcher Anteil eines Gebäudes erhalten werden muss, um den Denkmalcharakter zu wahren. Man folge allerdings der Auffassung der Stadtverwaltung, dass bei einem Erhalt der vorhandenen Substanz von rund 50 Prozent die Denkmaleigenschaften gewahrt bleiben würden.

Uneinigkeit auch in der Verwaltungsspitze

Mit den Aussagen Hölzleins und einiger anderer Stadträte war somit klar, dass weite Teile weder die Sicht der Regierung, noch die der Stadtverwaltung teilten. Diese hatte vorgeschlagen, eine Abbrucherlaubnis zu erteilen, sofern der Eigentümer durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung die Unwirtschaftlichkeit und Unzumutbarkeit einer Sanierung belegt. Bemerkenswert war, dass auch Hauptamtsleiter Andreas Bohmeyer, nach dem Oberbürgermeister oberster Herr der Stadtverwaltung, von einem Ermessensspielraum des Stadtrats sprach und sich damit gegen den Vorschlag des Baureferats und des Rechtsreferats stellte.

Hermann Metzger (Grüne) wies als Gegner eines Moserbräu-Abbruchs darauf hin, dass man auf Grundlage der gutachterlichen Bandbreiter von 20 bis 80 Prozent schon genau darlegen müsse, warum man ausgerechnet von dem Gutachten überzeugt sei, das nur von 20 Prozent erhaltensfähiger Substanz ausgeht. Genau dies taten einige Stadträte unter Verweis auf ihren persönlichen Eindruck bei einer Besichtigung des Moserbräus.

Mit dem Beschluss, die Abbruchgenehmigung nicht aufzuheben, ist nun die Regierung wieder am Zug. Das Kalkül vieler Stadträte: Die Regierung wird nun selbst die Abbrucherlaubnis aufheben. Dagegen kann wiederum der Moserbräu-Eigentümer klagen. Dann würde sich das Verwaltungsgericht mit dem Komplex beschäftigen dürfen.