Landshut

„Jetzt müssen Fakten auf den Tisch“


Der Moserbräu wurde 1990 vom heutigen Eigentümer Johann Eller als Denkmal erworben. Laut Verwaltung können nach einer Sanierung

Der Moserbräu wurde 1990 vom heutigen Eigentümer Johann Eller als Denkmal erworben. Laut Verwaltung können nach einer Sanierung etwa 50 Prozent der denkmalwürdigen Substanz erhalten bleiben.

Von Uli Karg

Die Regierung von Niederbayern wird den Stadtratsbeschluss pro Abriss Moserbräu aufheben, da für eine Abrissgenehmigung die rechtliche Voraussetzung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht vorlag. Die Frage nun: Wie geht es danach weiter? Stadt und Moserbräu-Eigentümer Johann Eller haben da unterschiedliche Vorstellungen.

"Wir warten ab", sagt Johann Eller gestern auf Nachfrage der Landshuter Zeitung. Das Verfahren in Sachen Moserbräu könne er ohnehin nicht mehr nachvollziehen: "Um die Sache geht es hier schon lange nicht mehr, das ist ein reines Politikum." Eller verweist in diesem Zusammenhang auf einen Fall aus den 90er Jahren: Damals wurde das Kapuzinerkloster am Bischof-Sailer-Platz, erbaut Anfang des 17. Jahrhunderts, abgerissen, um den heutigen Sparkassen-Bau hinzustellen. "Das Kloster war ein wunderbarer Bau", sagt Eller. "Und der Abriss wurde damals allein von der Stadt entschieden." Vor dem Hintergrund dieses Ereignisses sei es ihm völlig unverständlich, wie viel Aufheben beim Moserbräu um die Einschätzungen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege gemacht wird. Wie mehrfach berichtet hält Prof. Mathias Pfeil, Chef des Landesamts, den Moserbräu für sanierungsfähig und zählt ihn zum "Urbestand des historischen Stadtbilds". Sobald der Abrissbeschluss für den Moserbräu aufgehoben sei, sagt Eller, sei die Angelegenheit Sache des Verwaltungsgerichts. "Dort müsste dann die Stadt klagen", sagt Eller. Große Hoffnungen kann ihm Oberbürgermeister Alexander Putz (FDP) da allerdings nicht machen.

"Wir werden nicht vor dem Verwaltungsgericht klagen", sagt Putz. Schließlich habe sich der Stadtrat bereits im Dezember dafür entschieden, nicht gegen die Aufforderung der Regierung zu klagen, wonach der Abrissbeschluss aufzuheben sei. Der Stadtrat hatte die Aufforderung der Regierung daraufhin lediglich zur Kenntnis genommen. Mit Aufhebung des Beschlusses läge für Putz der Ball nun wieder bei Eller: "Man muss jetzt die Fakten auf den Tisch legen, was die Frage der wirtschaftlichen Zumutbarkeit betrifft." Die Frage, ob der Moserbräu zu erhalten ist oder nicht, könne außerdem nur geklärt werden, wenn eine ausreichend konkrete Planung vorliege.

Putz orientiert sich damit auch an den Vorgaben des Bayerischen Kultusministeriums, nach denen "die Beweislast für die Zumutbarkeit der Denkmalerhaltung beim Eigentümer liegt".