Drogenverkauf an 15-Jährigen nicht zu beweisen

Wenn die Polizei patzt ...


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Glimpflich ist ein Angeklagter davongekommen, der Marihuana an einen Minderjährigen verkauft haben soll, was aber nicht zu beweisen war.

Drogenhandel ist häufig schwer nachzuweisen. Weil der Käufer in der Regel kein Interesse hat, den Verkäufer zu verpfeifen. Insofern ist es eigentlich ein echter Glücksfall, wenn ein Konsument freiwillig bei der Polizei auftaucht und seinen Dealer nennt. Wie bei einem Fall, der sich im Frühjahr 2018 im östlichen Landkreis Cham zugetragen hat. Trotzdem ist der vermeintliche Dealer am Ende recht glimpflich davongekommen. Weil die polizeilichen Ermittlungen "unglücklich" gelaufen sind, wie sich die Staatsanwältin am Dienstag vor dem Chamer Schöffengericht vorsichtig ausdrückte. Man könnte auch sagen, die Polizei hat es verpatzt.

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