Jugendschöffengericht Cham

Der geläuterte Dealer


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Zwei Freizeitarreste kassierte ein 20 Jahre alter Auszubildender vor dem Chamer Jugendschöffengericht wegen Drogenhandels in sechs Fällen. (Symbolbild)

Ein Richterspruch soll nicht nur eine begangene Straftat sühnen, sondern auch vorbeugende Wirkung haben. Also mögliche Täter abschrecken und dem Rechtsempfinden der breiten Bevölkerung Rechnung tragen. Das gilt allerdings für das Jugendstrafrecht nur bedingt. Deshalb werden manche das Urteil gegen einen 20 Jahre alten Auszubildenden, der am Dienstag wegen Handels mit Betäubungsmitteln in sechs Fällen vom Chamer Jugendschöffengericht schuldig gesprochen wurde, vielleicht als zu milde empfinden.

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