In der Bewährungszeit rückfällig geworden

Süchtiger muss sitzen


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Wegen unerlaubten Drogenbesitzes muss ein 26-Jähriger ins Gefängnis.

Es war doch nur für den Eigenbedarf. Immer wieder sagt der 26 Jahre alte Angeklagte am Freitag im Chamer Amtsgerichtssaal diesen Satz. Trotzdem muss er ins Gefängnis. Denn er hat sich während einer laufenden Bewährung erneut mit Drogen erwischen lassen.

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