Vor dem Schöffengericht

Leiden, weil das Gesetz es will

Schwerkranker lindert seine Schmerzen mit Cannabis und wird verurteilt


Ein Schwerkranker ist vom Schöffengericht wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Ein Schwerkranker ist vom Schöffengericht wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Stellen Sie sich vor, Sie leiden unter einer schweren Krankheit mit kaum auszuhaltenden Schmerzen und das einzige Mittel, das Ihnen dauerhaft hilft, dürfen Sie nicht nehmen. Weil der Staat es so will und den Erwerb, das Herstellen und den Besitz dieser Substanz unter Strafe stellt. Genau in dieser Situation befindet sich seit fast 20 Jahren ein heute 44 Jahre alte Mann aus dem südöstlichen Landkreis. Weil er mehrmals Marihuana gekauft, in einem Schrank zwei Cannabis-Pflanzen hochgezogen und gut 90 Gramm Marihuana und Haschisch in seiner Wohnung aufbewahrt hat, holte er sich am Dienstag vor dem Schöffengericht in Cham eine Geldstrafe von 2.250 Euro ab. Nachvollziehbar, dass es mit dem Vertrauen des Mannes in den Rechtsstaat jetzt nicht mehr weit her ist.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat