Mit zwölf schon Marihuana geraucht
Jugendschöffengericht gibt 19-Jährigem die zweite Chance
28. November 2018, 8:39 Uhr aktualisiert am 28. November 2018, 8:39 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Wenn ein 19 Jahre alter Schüler am Dienstag vor dem Chamer Jugendschöffengericht glimpflich davongekommen ist, dann hat er das dem deutschen Strafrecht zu verdanken. Denn bei Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten, überwiegt hierzulande der Gedanke der Erziehung den der Sühne. In den USA, wo schon 13-Jährige lebenslänglich hinter Gitter landen, hätte der junge Mann anstatt mit Arbeitsstunden wohl mit einer Haftstrafe rechnen müssen.
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