Mit zwölf schon Marihuana geraucht

Jugendschöffengericht gibt 19-Jährigem die zweite Chance


Eine zweite Chance erhielt ein 19-Jähriger am Dienstag vor Gericht.

Eine zweite Chance erhielt ein 19-Jähriger am Dienstag vor Gericht.

Wenn ein 19 Jahre alter Schüler am Dienstag vor dem Chamer Jugendschöffengericht glimpflich davongekommen ist, dann hat er das dem deutschen Strafrecht zu verdanken. Denn bei Jugendlichen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten, überwiegt hierzulande der Gedanke der Erziehung den der Sühne. In den USA, wo schon 13-Jährige lebenslänglich hinter Gitter landen, hätte der junge Mann anstatt mit Arbeitsstunden wohl mit einer Haftstrafe rechnen müssen.

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