Jugendschöffengericht Cham

Traumatisierter Flüchtling auf Abwegen


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Wegen Beihilfe zum unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln stand ein 21 Jahre alter Afghane vor dem Jugendschöffengericht in Cham.

Gesellschaftliche Fehlentwicklungen schlagen in aller Regel, wenn auch zeitverzögert, bei der Justiz auf. Beispiel dafür ist der Fall eines heute 21 Jahre alten Afghanen, der sich am Dienstag wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor dem Jugendschöffengericht in Cham zu verantworten hatte. Hinter dem jungen Mann liegen schwere Jahre. Zusammen mit seiner Familie wächst er im Iran auf, wo Afghanen offenbar nicht gerngesehen sind. Eines von sieben Geschwistern und der Vater sterben. Er selbst besucht acht Jahre die Schule und arbeitet dann eineinhalb Jahr als Maurer. 2015 entschließt sich der damals 15-Jährige zur Flucht nach Europa. Allein.

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