Aus dem Chamer Amtsgericht

Der kleinste juristische Nenner

Überfall auf offener Straße - das Opfer aber hat Erinnerungslücken


Kein Licht ins Dunkel konnte das Chamer Amtsgericht im Fall einer Auseinandersetzung zwischen zwei Syrern bringen.

Kein Licht ins Dunkel konnte das Chamer Amtsgericht im Fall einer Auseinandersetzung zwischen zwei Syrern bringen.

Was sich an jenem Freitag im August 2018 auf dem Geh- und Radweg bei Willmering zugetragen hat, wird wohl für immer im Dunkeln bleiben. Zwei Syrer waren am späten Nachmittag aneinandergeraten, ein Messer soll im Spiel gewesen, ein Handy entwendet worden sein. Doch handelte es sich um einen schweren Raub, eine Nötigung oder nur eine fahrlässige Körperverletzung? Der Chamer Amtsrichter Andreas Lecker ging von Letzterem, der harmlosesten Variante, aus und stellte das Verfahren gegen eine Arbeitsauflage ein.

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