Amtsgericht Cham

Syrer beleidigt und bedroht Asylheimleiter


Eine zweite Chance bekommt der 26-jährige Angeklagte.

Eine zweite Chance bekommt der 26-jährige Angeklagte vor Gericht.

Wer Bewährung hat und vorsätzlich eine weitere Straftat begeht, landet in der Regel im Gefängnis. Allerdings hat der Richter auch in solchen Fällen einen Ermessensspielraum. Und bei einem Syrer, der kürzlich wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Amtsgericht Cham stand, ließ Dr. Thomas Strauß Gnade vor Recht ergehen. Die erneute Bewährungsstrafe war für den Mann, der an diesem Tag 26 Jahre alt wurde, das schönste Geburtstagsgeschenk.

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