Meinung

Bundesfinanzhof

Die Richter haben es sich beim Soli leicht gemacht


Einen Soli bis zum Sankt-Nimmerleinstag will wohl auch der BFH nicht hinnehmen, wie sich zwischen den Zeilen der Urteilsbegründung heraushören lässt.

Einen Soli bis zum Sankt-Nimmerleinstag will wohl auch der BFH nicht hinnehmen, wie sich zwischen den Zeilen der Urteilsbegründung heraushören lässt.

Die Richter am Bundesfinanzhof (BFH) in München haben es sich schon leicht gemacht: Sie nahmen einfach der Bundesregierung ab, wonach sie 33 Jahre nach der Wiedervereinigung immer noch "Lasten" aus dem Beitritt der neuen Länder in die Bundesrepublik tragen müsse, und erklärten den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß. Zumindest in der mündlichen Begründung fiel kein Wort darüber, wie hoch denn diese "wiedervereinigungsbedingten Lasten" seien und dazu, ob der eingehobene Solibeitrag diese nicht bei Weitem übersteigt.

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