Pandemie

Corona-Ausgangsbeschränkungen waren unzulässig


Die bayerische Staatsregierung verbot den Bürgern, "ohne triftigen Grund" die eigene Wohnung zu verlassen. Das war rechtswidrig, entschied jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Die bayerische Staatsregierung verbot den Bürgern, "ohne triftigen Grund" die eigene Wohnung zu verlassen. Das war rechtswidrig, entschied jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

Angst und Unsicherheit waren im Frühjahr 2020 groß, als in Deutschland der Covid-19-Erreger um sich griff. Besonders drastische Maßnahmen ergriff im März die bayerische Staatsregierung mit der ersten und schärfsten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV). Sie verbot den Bürgern, "ohne triftigen Grund" die eigene Wohnung zu verlassen. Das war rechtswidrig, entschied jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH).

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat