Klagen abgewiesen

Kreuzerlass in Bayern bleibt


Kläger gegen Markus Söders Kreuzerlass sind nun vor Gericht abgeblitzt. Der Streit könnte aber noch weitergehen.

Kläger gegen Markus Söders Kreuzerlass sind nun vor Gericht abgeblitzt. Der Streit könnte aber noch weitergehen.

Der vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) im Jahre 2018 angeordnete so genannte "Kreuzerlass" hat zumindest vorläufig juristisch Bestand. In zwei am Donnerstag in München bekannt gegeben Urteilen wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) Klagen des Bundes für Geistesfreiheit und von 25 Personen gegen den Erlass zurück.

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