Freispruch vor Chamer Schöffengericht

Frau zahlt mit falschem Fünfziger


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Mit einem falschen Fünfziger hat eine Frau an der Tankstelle bezahlt. Trotzdem ist sie vom Vorwurf der Geldfälschung freigesprochen worden. (Symbolbild)

Totengeld legen Menschen in Asien gern ihren Verstorbenen ins Grab. Dabei handelt es sich nicht um echte, sondern um nachgemachte Geldscheine. Mit einem solchen 50-Euro-Schein bezahlte eine Frau im Oktober vergangenen Jahres an einer Tankstelle in Chamerau. Am Dienstag stand sie deshalb wegen Geldfälschung vor dem Chamer Schöffengericht.

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