Rechte gegenüber Airlines

Urlaub fällt aus? EU kippt Reisegutscheine


In diesem Jahr ein ferner Traum: Urlauber liegen am Strand an der Platja de Muro im Norden der Mittelmeerinsel Mallorca.

In diesem Jahr ein ferner Traum: Urlauber liegen am Strand an der Platja de Muro im Norden der Mittelmeerinsel Mallorca.

Von Jeanne Jacobs / Onlineredaktion

Zumindest dürfen Reisegutscheine nicht die einzige Option sein. Die Erstattung der Kosten muss ermöglicht werden, so Brüssel.

Brüssel - Etliche Tausend Urlauber haben auf ihren Osterurlaub verzichten müssen. Nun stärkt die Brüsseler EU-Kommission ihre Rechte gegenüber Airlines und Reiseunternehmen. Anders als von der Bundesregierung geplant, darf die Touristikbranche ihre Kunden nicht mit Zwangsgutscheinen entschädigen und damit eine Erstattung des Reisepreises ausschließen.

Dies hat EU-Justizkommissar Didier Reynders der "FAZ" bestätigt: "Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass nationale Entscheidungen im Einklang mit dem EU-Recht stehen - und das lässt dem Verbraucher die Wahl zwischen Gutscheinen und der Rückerstattung der Kosten", sagte der Belgier. Die Richtlinie für Pauschalreisen, die von allen Ländern übernommen wurde, schreibt vor, dass Rückzahlungen sogar innerhalb von 14 Tagen erfolgen müssen.

Reisestornierung: Viele Urlauber bestehen auf Barerstattung

Anfang April hatte die Bundesregierung beschlossen, den angeschlagenen Fluggesellschaften und Reiseunternehmen unter die Arme zu greifen. Der Deutsche Reiseverband bezifferte die Umsatzeinbußen zwischen Mitte März und Mitte April auf rund 4,8 Milliarden Euro.

Reynders äußerte zwar Verständnis für die Schwierigkeiten der Airlines und Tourismus-Konzerne, von denen auch die örtlichen Reisebüros betroffen sind. "Aber wir müssen pragmatische und für die Unternehmen wie die Verbraucher attraktive Lösungen finden." Diese dürften nicht darin bestehen, die Erstattung komplett auszuschließen und nur auf zwangsweise verordnete Gutscheine auszuweichen.

Viele Urlauber bestanden vor allem deshalb auf Barerstattung, weil sie befürchten, dass die Gutscheine, die bis Ende 2021 gelten sollten, durch steigende Preise nach dem Abklingen der Krise an Wert verlieren. Außerdem seien sie nicht davor geschützt, dass ihr Tourismus-Ansprechpartner vielleicht am Ende doch Konkurs anmelden müsse und die Bons dann verfallen würden. In Brüssel denkt man inzwischen über abgesicherte Gutscheine nach. Ein Fonds, den die Mitgliedstaaten auflegen, könnte dann die Auszahlung der Kunden im Insolvenzfall garantieren.

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