Das sind Ihre Rechte

Reisen in Corona-Zeiten: Flug gestrichen – und jetzt?


Viele Menschen warten noch immer auf die Erstattung der Kosten für ihren wegen der Corona-Krise gecancelten Flug. Nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) geht es allein in Deutschland um Flugtickets im Wert von rund vier Milliarden Euro.

Viele Menschen warten noch immer auf die Erstattung der Kosten für ihren wegen der Corona-Krise gecancelten Flug. Nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) geht es allein in Deutschland um Flugtickets im Wert von rund vier Milliarden Euro.

Von Guido Verstegen / Online

Corona hat viele Urlaubsträume platzen lassen - auf die Rückerstattung warten etliche immer noch. Welche Ansprüche Kunden haben und wie sie an ihr Geld kommen.

München - Strand, Sonne, Entspannung - das haben sich so viele Deutsche fürs Frühjahr gewünscht. Aber anstelle eines Erholungsurlaubes haben sie bekommen: Enttäuschung und Ärger. Viele warten noch immer auf die Erstattung der Kosten für ihren wegen der Corona-Krise gecancelten Flug.

Nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) geht es allein in Deutschland um Flugtickets im Wert von rund vier Milliarden Euro. Lufthansa-Chef Carsten Spohr hat sich kürzlich sogar bei den Kunden entschuldigt, die ihr Geld für stornierte Tickets noch nicht zurückbekommen haben. Die Ressourcen seien deutlich erhöht worden, um die Abwicklung zu beschleunigen.

Flug storniert? Das müssen Betroffene wissen

In den nächsten sechs bis acht Wochen solle der Rückzahlungsstau abgearbeitet sein, so Spohr. Was Kunden wissen und tun müssen - die AZ hat bei Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg und bei der Verbraucherzentrale Bayern nachgefragt.

Welche Ansprüche haben Urlauber, wenn der Flug wegen Corona gecancelt wurde?
Geregelt ist das in der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung. Rehberg: "Wenn die Fluglinie sagt: 'Wir fliegen nicht' - dann wird die Leistung vom Vertragspartner nicht erbracht und Sie bekommen Ihr Geld wieder." Egal ob Individualtourist oder Pauschalurlauber.

Flug storniert? Rückerstattungsanspruch besteht drei Jahre

Bekomme ich den gesamten Preis zurück?
Ja. Inklusive einer möglichen Sitzplatzreservierung oder Mehrkosten für das Reisegepäck, teilt die Verbraucherzentrale Bayern der AZ auf Anfrage mit. Verbraucher-Expertin Julia Rehberg macht deutlich: "Sie haben Anspruch auf Geld."Einen Gutschein muss man nicht akzeptieren, bestätigen beide Verbraucherzentralen.

In welchem Zeitraum muss das Geld zurückerstattet werden?
Der Verordnung nach müssten Kunden das Geld innerhalb von sieben Tagen zurückbekommen. Eigentlich. Auch Rehberg sagt: "Die Rückzahlung läuft schleppend." Mögliche Gründe: "Manche sind auch etwas klamm, aber davon abgesehen, glaube ich, dass einige Airlines auf die Gutschein-Lösung gehofft haben, die die Bundesregierung angeregt hat." Rehberg kritisiert das Verhalten mancher Anbieter: "Es gibt sicherlich sachliche Gründe, warum das im Moment länger dauert. Aber eine Fluggesellschaft meinte kürzlich: 'Wir erstatten, wenn die Krise vorbei ist' - was ist das denn für eine Aussage?" Sie rät: "Man sollte sich nicht zu lange hinhalten lassen, aber den richtig schnellen Weg, bei dem man in zwei Wochen das Geld zurückhat, gibt es gerade nicht." Grundsätzlich gilt: Der Rückerstattungsanspruch besteht drei Jahre.

Flug storniert? Musterformular der Verbraucherzentrale Bayern hilft

Wie geht man als Betroffener am besten vor?
Nicht zurücklehnen und abwarten, sondern die Airline kontaktieren und zur Rückerstattung auffordern, sagt die Expertin. "Man sollte einmal schreiben - nachweisbar mit Einschreiben - und zur Rückerstattung auffordern." Darin sollte die Nummer des gecancelten Fluges genannt werden, der zu erstattende Betrag mit Setzung einer Frist, etwa so: "Ich erwarte die Erstattung bis zum..." Die Verbraucherzentrale Bayern stellt dazu auch ein Musterformular zur Verfügung: Wenn dann nichts zurückkomme, empfiehlt Rehberg die Schlichtungsstelle. Die meisten Airlines seien bei der Söp-Schlichtungsstelle. Wenn nicht, ist die Schlichtungsstelle des Bundesamtes für Justiz zuständig. Sie empfiehlt dies aus folgendem Grund: "Auch das bringt mein Geld nicht innerhalb von drei Wochen zurück, aber es verursacht zumindest keine Kosten." Denn wenn man letzten Endes klagen muss und die Airline aber währenddessen pleitegeht, könnte man zusätzlich auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleiben.

Was tun, wenn man bei einem Portal gebucht hat?
Die Verbraucherzentrale Bayern schreibt der AZ: "Wurde über ein Vermittlungsportal gebucht, wurden zwei Verträge geschlossen. Einmal der Vermittlungsvertrag, zwischen Portal und Reisenden. Und einmal der Beförderungsvertrag zwischen Fluggesellschaft und Reisenden. Wurde der Flug von der Airline annulliert, ist die Airline in der Regel somit der Vertragspartner und auch Ansprechpartner." Rehberg rät dazu, "zweigleisig" zu fahren und sowohl das Portal als auch die Airline zu kontaktieren.

Sie haben Ihren Flug abgesagt? Hohe Stornokosten drohen

Und wenn die Airline pleitegeht?
Die Verbraucherschützer in Bayern sagen: "Muss aufgrund der aktuellen Situation einen Airline Insolvenz anmelden, fällt der Anspruch auf Erstattung in die Insolvenzmasse. Hier müssen Reisende sich dann an den Insolvenzverwalter wenden und klären, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um alle Gläubiger zu befriedigen. Häufig ist dies nicht der Fall, und die Fluggäste würden dann auf den Kosten sitzen bleiben."

Die Airline hat nicht storniert, aber ich habe aus Angst selbst abgesagt - was gilt dann?
Dann muss man mit teils "sehr hohen" Stornokosten rechnen, so Rehberg.

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