Klärschlamm

Zwei Klagen gegen Genehmigung der Straubinger Verbrennungsanlage

Zu schmale Zufahrt, geschützte Wiesenbrüter und befürchtete Schadstoffe - Einwände gegen die am Straubinger Klärwerk geplante Monoverbrennungsanlage wurden vor Gericht verhandelt. Hier der aktuelle Stand.


Der Hochwasserschutz an der Zufahrt zum Kläranlagen-Gelände, wo auch die Monoverbrennung errichtet werden soll: Hier gibt es ein Wiesenbrüterhabitat.

Der Hochwasserschutz an der Zufahrt zum Kläranlagen-Gelände, wo auch die Monoverbrennung errichtet werden soll: Hier gibt es ein Wiesenbrüterhabitat.

Gleich zwei Klagen am Verwaltungsgericht (VG) Regensburg befassten sich am Mittwoch mit der seit Jahren geplanten Straubinger Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage. Es ging aber nicht um die Anlage selbst, sondern um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung durch die Regierung von Niederbayern. Geklagt haben ein Anwohner der Imhoffstraße, der einzigen Zufahrt zur Kläranlage, wo auch die Monoverbrennung einmal stehen soll, und der Bund Naturschutz in Bayern. Letztere Klage stellte sich am Freitag als erfolgreich heraus.

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