Aufnahme angelaufen

Ukraine-Flüchtende auch in Mainburg angekommen


Aus der Ukraine sind seit Beginn des russischen Einmarschs sind laut UN mehr als zwei Millionen Menschen geflohen. Auch in der Hopfenstadt haben Menschen aus dem Kriegsgebiet Zuflucht gesucht und bekommen.

Aus der Ukraine sind seit Beginn des russischen Einmarschs sind laut UN mehr als zwei Millionen Menschen geflohen. Auch in der Hopfenstadt haben Menschen aus dem Kriegsgebiet Zuflucht gesucht und bekommen.

Immer mehr Flüchtlinge aus der Ukraine kommen im Landkreis Kelheim an. Bislang haben 34 Personen aus der Ukraine dem Landratsamt Kelheim ihren Aufenthalt im Landkreis angezeigt, teilte das Landratsamt am Mittwoch mit. Sechs davon sind bereits in der Hopfenstadt Mainburg untergekommen. Sie haben sich beim Bürgerbüro gemeldet, wie dessen Leiter Konrad Zimmerer unserer Mediengruppe mitteilt.

"Die ersten sind bereits am vergangenen Donnerstag angekommen", so Zimmerer. Es waren zwei Frauen und zwei Kinder. Und auch am Montag haben sich zwei Frauen im Bürgerbüro gemeldet. Sie sind allesamt bei Privatpersonen untergekommen. Ihr Weg hat die Flüchtenden über das ANKER-Zentrum in Regensburg geführt, wo sie registriert wurden. Danach erfolgte die Anmeldung der Frauen und Kinder im Meldebüro. "So kommt das Verfahren in Gang", erklärt Konrad Zimmerer, damit die Betroffenen ein Aufenthaltsrecht bekommen.

Enormes Privatengagement

Telefonisch wurden dem Leiter des Bürgerbüros bereits weitere sechs Personen angekündigt, die in Mainburg bei Privatleuten Unterkunft bekommen werden. Beeindruckt zeigt sich der Büroleiter vom enormen privaten Engagement einiger Bürger: "Eine Frau ist an einem Tag 2.200 Kilometer gefahren, damit sie eine vierköpfige Familie in Sicherheit bringen konnte."

"Mit weiteren Kriegsflüchtlingen, die im Landkreis Kelheim Schutz suchen, ist zu rechnen", heißt es seitens des Landratsamtes. Am Montag wurden bereits die Bürgermeister der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises im Rahmen einer Versammlung über den aktuellen Sachstand informiert. Dieser direkte Austausch werde auch künftig beibehalten, so die Landkreisbehörde.

In den nächsten Tagen wird die Homepage des Landratsamtes überarbeitet, sodass bestimmte Hilfsangebote von den Bürgern dort selbst registriert werden können. Die rechtlichen Regelungen im Hinblick auf das weitere Vorgehen sind zwar noch nicht abschließend geklärt, doch vorläufig gilt bis auf Weiteres Folgendes: Ukrainische Staatsangehörige können mit einem biometrischen Reisepass für 90 Tage visumfrei in Deutschland bleiben. Eine Verlängerung um weitere 90 Tage ist möglich.

Künftig wird den Betroffenen ein befristetes Aufenthaltsrecht für ein Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeiten auf maximal drei Jahre) gewährt werden. Alle Personen, die wegen des Krieges in der Ukraine in Deutschland Schutz suchen, müssen erkennungsdienstlich behandelt und registriert werden. Hierzu ist neben den Bearbeitungsstraßen des Bundes (für Bayern in Passau und Rosenheim) und ANKER-Einrichtungen die Ausländerbehörde zuständig.

Wenn Flüchtende eine Unterkunft benötigen, vermittelt das Landratsamt Wohnungsangebote: für kostenlose Unterbringung in Gastfamilien unter der Nummer 09441/207-1040 oder per E-Mail an zfc@landkreis-kelheim.de oder zur Unterbringung in kostenpflichtigen Einzelwohnungen unter der Nummer 09441/207-5200 oder per E-Mail an asylunterbringung@ landkreis-kelheim.de.

Sollte keine der genannten Wohnungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, verteilt die ANKER-Einrichtung in bestehende Sammelunterkünfte. Hintergrund ist eine gerechte Sicherstellung des Leistungsbezugs bei Bedarf.

Wohnungsangebote, egal welcher Art (Ferienwohnungen, leerstehende Einliegerwohnungen, Appartements, Ein- bzw. Mehrfamilienhäuser etc.), kostenlos oder mit Mietzins, können künftig in den nächsten Tagen unter www.landkreis-kelheim.de selbst registriert werden. Die Mitarbeiter setzen sich mit den Anbietern in Verbindung, um Weiteres zu klären. Bis zur Aktualisierung der Landkreis-Homepage sind die Angebote weiterhin per E-Mail an asylunterbringung@ landkreis-kelheim.de oder telefonisch an 09441/207-5200 zu richten.

Auch unbegleitete Minderjährige, die ohne Eltern oder Sorgeberechtigten aus der Ukraine in den Landkreis flüchten, müssen vorübergehend in Obhut genommen werden. Hierfür werden Gastfamilien gesucht, bei denen die Kinder und Jugendlichen vorübergehend untergebracht werden können. Entsprechende Angebote können über www.landkreis-kelheim.de in den nächsten Tagen selbst registriert werden. Bis zur Aktualisierung der Homepage sind die Angebote an zfc@landkreis-kelheim.de oder telefonisch an 09441/207-1040 zu richten.

Wer Sozialleistungen, Krankenhilfe oder eine kostenpflichtige Unterkunft benötigt und sich mangels Bargeld oder sonstigem Vermögen nicht selbst helfen kann, kann auf Antrag Hilfe im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen. Hierzu ist vorab die Registrierung in einer ANKER-Einrichtung nachzuweisen, zusätzlich ist bei Unterbringung in einer dezentralen Sammelunterkunft ein aktueller Corona-Test und eine (Röntgen-)Untersuchung auf Lungentuberkulose vorzunehmen. Weitere Informationen unter der Nummer 09441/207-5220 oder der E-Mail asylblg@landkreis-kelheim.de.

Info

Als allgemeiner Ansprechpartner steht das Zentrum für Chancengleichheit am Landratsamt unter 09441/207-1040 oder per E-Mail an zfc@landkreis-kelheim.de zur Verfügung. Auf der Homepage des Landkreises werden zudem wichtige Fragen beantwortet und die zuständigen Stellen des Landratsamtes vermerkt.