Gericht: Drogenkurier muss fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis

Verräterische Röte im Gesicht

Verurteilt wegen Beihilfe zu unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln


Mit seinen roten Wangen war der Angeklagte Juri J. den Zollbeamten am Flughafen aufgefallen.

Mit seinen roten Wangen war der Angeklagte Juri J. den Zollbeamten am Flughafen aufgefallen.

Von Redaktion Landshut Stadt

Seine roten Wangen hatten das Interesse der Zollbeamten am Münchner Flughafen geweckt: Juri J. hatte knapp vier Kilogramm Heroin im Gepäck, die er von Johannesburg nach Bologna bringen sollte. Er bereue die Tat sehr, sagte J. vor dem Landgericht. Die erste Strafkammer verurteilte ihn wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit versuchter Durchfuhr von Betäubungsmitteln zu einer moderaten Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.

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