Amtsenthebung aufgehoben

Sozialgericht Landshut: Rentenversicherungs-Chefin darf wieder arbeiten

In einem Eilrechtsbeschluss hat das Sozialgericht Landshut die Amtsenthebung der Geschäftsführerin der Rentenversicherung Bayern nun vorläufig außer Vollzug gesetzt.


Das Sozialgericht Landshut hält die Amtsenthebung der DRV-Chefin für rechtswidrig.  Foto: LZ-Archiv

Das Sozialgericht Landshut hält die Amtsenthebung der DRV-Chefin für rechtswidrig.

Nach einem Beschluss des Vorstandes der Rentenversicherung Bayern Süd hatte Geschäftsführerin Elisabeth Häusler  im vergangenen Jahr  umgehend  ihren Schreibtisch räumen müssen. In einem Eilrechtsbeschluss hat das Sozialgericht Landshut diese Amtsenthebung nun vorläufig außer Vollzug gesetzt. "Das bedeutet, Frau Häusler ist wieder im Dienst", hat Marianne Rittmaier, Vizepräsidentin des Sozialgerichts, unserer Zeitung mitgeteilt.

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