Sozialgericht Landshut:

Senioren-WGs zu teuer?

Kosten für einfache Pflegeleistungen muss die Kasse zahlen


Gemeinsam statt einsam: leben Senioren gemeinsam in einer Wohngemeinschaft, können sie sich auch bei alltäglichen Dingen wie dem Kochen unterstützen.

Gemeinsam statt einsam: leben Senioren gemeinsam in einer Wohngemeinschaft, können sie sich auch bei alltäglichen Dingen wie dem Kochen unterstützen.

Viele pflegebedürftige Menschen leben in teils privat oder von Pflegediensten organisierten Gemeinschaften. In drei Urteilen hat das Sozialgericht Landshut nun entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Versicherte, die in Senioren-Wohngruppen wohnen, in der Regel weiterhin die Kosten für die einfachste Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder Blutzuckermessungen zu übernehmen hat.

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