Sozialgericht Landshut:
Senioren-WGs zu teuer?
31. Juli 2019, 10:04 Uhr aktualisiert am 31. Juli 2019, 10:04 Uhr
Von
Rita Neumaier
Viele pflegebedürftige Menschen leben in teils privat oder von Pflegediensten organisierten Gemeinschaften. In drei Urteilen hat das Sozialgericht Landshut nun entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Versicherte, die in Senioren-Wohngruppen wohnen, in der Regel weiterhin die Kosten für die einfachste Behandlungspflege wie Medikamentengabe, Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder Blutzuckermessungen zu übernehmen hat.
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