Freistellung abgelehnt

Landshuter Bahnhofswald: Was wird aus der Unterschutzstellung?


2016 beschloss der Umweltsenat, den Bahnhofswald unter Schutz zu stellen. Im Rahmen eines Kompromisses rund um die umstrittene Bebauung eines Grundstücks am Bahnhofswald wurde der geplante Umgriff vergrößert. Das Eisenbahnbundesamt lehnt die Freistellung aktuell ab.

2016 beschloss der Umweltsenat, den Bahnhofswald unter Schutz zu stellen. Im Rahmen eines Kompromisses rund um die umstrittene Bebauung eines Grundstücks am Bahnhofswald wurde der geplante Umgriff vergrößert. Das Eisenbahnbundesamt lehnt die Freistellung aktuell ab.

"Das Eisenbahnbundesamt hat den Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken abgelehnt." Diese Worte von Thomas Rottenwallner (Stabsstelle Recht und Verwaltung im Bau- und Umweltreferat) zum Bahnhofswald ließen in der Frageviertelstunde des jüngsten Bausenats aufhorchen. Kann der Bahnhofswald dann überhaupt wie beabsichtigt unter Schutz gestellt werden? Und hat die Ablehnung auch Auswirkungen auf die geplante Bebauung des Grundstücks am Bahnhofswald, die im politischen Landshut für viele Diskussionen gesorgt hatte?

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