Gericht sieht Tötungsvorsatz als erwiesen an
Jeder weiß: Ein Messerstich kann tödlich sein
5. Dezember 2018, 18:08 Uhr aktualisiert am 5. Dezember 2018, 19:56 Uhr
Von
Redaktion Landshut Stadt
"Ein Messer in dieser Größe und mit dieser Schärfe: Das kann tödlich verlaufen." Weil Edmund M. dies trotz Alkoholisierung und trotz des Einflusses von Cannabis gewusst hat, als er in der Nacht zum 22. April in einer Wohngemeinschaft an der Flutmulde auf einen Bewohner einstach, sah die Jugendkammer des Landgerichts nach vier Verhandlungstagen zumindest einen bedingten Tötungsvorsatz als gegeben.
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