Gericht sieht Tötungsvorsatz als erwiesen an

Jeder weiß: Ein Messerstich kann tödlich sein

19-Jähriger muss sechs Jahre hinter Gitter


Mit sechs Jahren Freiheitsstrafe nach dem Jugendstrafrecht lag das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts sogar noch über dem Antrag von Staatsanwältin Sigrid Kolano, die fünf und neun Monate beantragt hatte.

Mit sechs Jahren Freiheitsstrafe nach dem Jugendstrafrecht lag das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts sogar noch über dem Antrag von Staatsanwältin Sigrid Kolano, die fünf und neun Monate beantragt hatte.

Von Redaktion Landshut Stadt

"Ein Messer in dieser Größe und mit dieser Schärfe: Das kann tödlich verlaufen." Weil Edmund M. dies trotz Alkoholisierung und trotz des Einflusses von Cannabis gewusst hat, als er in der Nacht zum 22. April in einer Wohngemeinschaft an der Flutmulde auf einen Bewohner einstach, sah die Jugendkammer des Landgerichts nach vier Verhandlungstagen zumindest einen bedingten Tötungsvorsatz als gegeben.

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